Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn der Teilnehmerbeitrag gezahlt ist. Rücktrittserklärungen vor Beginn der Maßnahme müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sofern ein angemeldete*r Teilnehmer*in erkranken sollte, muss die Geschäftsstelle sofort telefonisch darüber informiert werden. Nur dann kann nach Vorlage der Krankmeldung 50% des Beitrages erstattet werden. Bei Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 85 % des Teilnehmerbeitrages erstattet. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnehmerbeitrages erstattet. Bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
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