Auf dieser Seite möchten wir Sie über öffentliche Fördermöglichkeiten informieren, die Sie für unsere Ferienprogramme und Freizeiten für Ihre Kinder beantragen können. Die Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Landkreis ab, in dem Sie und Ihre Kinder wohnen.
Zuerst können Sie einen Antrag auf Übernahme eines Teilnahmebetrags beim Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken stellen. Der Maximalzuschuss beträgt zurzeit 150 Euro. Weitere Infos finden Sie hier.
Wird der Antrag auf Übernahme eines Teilnahmebetrags abgelehnt, können Sie beim beim Jobcenter Saarbrücken zusätzlich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen (über Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Der Maximalzuschuss beträgt 180 € pro Jahr. Weitere Infos finden Sie hier.
Im Landkreis Neunkirchen müssen Sie zuerst einen Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Landkreis stellen. Dazu müssen Sie Anlage 5 mitsenden, die vom Veranstalter ausgefüllt werden muss. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Wir füllen Anlage 5 dann für Sie bzw. Ihr Kind aus. Weitere Infos finden Sie hier.
Unsere Ferienfreizeiten finden in Kooperation mit dem Jugendbüro des Landkreis Neunkirchen statt. Wird der Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Landkreis abgelehnt oder bewilligt, aber reicht nicht aus, können Sie beim Kreisjugendamt Neunkirchen zusätzlich einen Antrag auf Gewährung von Beitragsermäßigung von Ferienfreizeiten stellen. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 06824/9067145 oder per Mail an jugendarbeitlandkreis-neunkirchen.de.
In den anderen saarländischen Landkreisen können Sie ebenso einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen (über Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Hierfür müssen Sie jeweils den Antrag selbst sowie Anlage 5 abgeben. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Wir füllen Anlage 5 dann für Sie bzw. Ihr Kind aus.
Antrag auf Bildung und Teilhabe sowie Anlage 5.
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Antrag auf Bildung und Teilhabe sowie Anlage 5.
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Antrag auf Bildung und Teilhabe inkl. Anlage 5
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Antrag auf Bildung und Teilhabe sowie Anlage 5.
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